auf Basis UVV DGUV V52, §29, DGUV Regel 100-500 u. DGUV Grundsatz 309-003
(Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern)
Voraussetzungen:
- ein Kran steht für den praktischen Teil der Schulung zur Verfügung
- eine geeignete Räumlichkeit für den theoretischen Teil der Schulung steht zur Verfügung
Teilnehmer:
Voraussetzungen der Teilnehmer:
- praktische Kenntnisse in der Handhabung mit einem Kran
Inhalt:
- praktische Arbeiten am Kran
- theoretische Vermittlung vorgeschriebener Kenntnisse
Schulungsziel:
- Erwerb der Fähigkeit Krane selbständig zu führen
- Umsetzung der Sicherheitsvorschriften am Kran
- Erwerb des Kranführerscheins bei erfolgreich bestandener Prüfung
Termin: Nach Vereinbarung - auch Samstags möglich
Zeitbedarf: 1 Tag
Preis: Auf Anfrage
Trainingsort: Standort des Kunden