Ausbildung zum Kranführer

 

auf Basis UVV DGUV V52, §29, DGUV Regel 100-500 u. DGUV Grundsatz 309-003

(Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern)

 

Voraussetzungen:

  • ein Kran steht für den praktischen Teil der Schulung zur Verfügung
  • eine geeignete Räumlichkeit für den theoretischen Teil der Schulung steht zur Verfügung

 

Teilnehmer:

  • maximal 15 Personen

 

Voraussetzungen der Teilnehmer:

  • praktische Kenntnisse in der Handhabung mit einem Kran

 

Inhalt:

  • praktische Arbeiten am Kran
  • theoretische Vermittlung vorgeschriebener Kenntnisse

 

Schulungsziel:

  • Erwerb der Fähigkeit Krane selbständig zu führen
  • Umsetzung der Sicherheitsvorschriften am Kran
  • Erwerb des Kranführerscheins bei erfolgreich bestandener Prüfung

 

 

Termin:             Nach Vereinbarung - auch Samstags möglich

Zeitbedarf:       1 Tag
Preis:               Auf Anfrage
Trainingsort:   Standort des Kunden

 

 

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© Sachverständigenbüro Norbert Behnecke