nach DGUV V1, §4 (1) iin Bezug auf die Bedienung von Kranen
Auch bereits befähigte Kranführer müssen jährlich nach Betriebssicherheitsverordnung unterwiesen werden.
Voraussetzungen:
- ein Kran steht für den praktischen Teil der Schulung zur Verfügung
- eine geeignete Räumlichkeit für den theoretischen Teil der Schulung steht zur Verfügung
Teilnehmer:
Voraussetzungen der Teilnehmer:
- Kranführerschein vorhanden
Inhalt:
- Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Die Rechte und Pflichten der Kranführer.
- Das sichere Inbetriebnehmen und Stillsetzen.
Schulungsziel:
- Erfüllung der Unternehmerverpflichtung gemäß DGUV V1, §4 (1) in Bezug auf die Bedienung von Kranen
- Umsetzung der Sicherheitsvorschriften am Kran
- Erwerb des Teilnehmerzertifikates
Termin: Nach Vereinbarung - auch Samstags möglich
Zeitbedarf: ca. 3 Stunden
Preis: Auf Anfrage
Trainingsort: Standort des Kunden