Wiederkehrende Schulung für Kranführer

 

nach DGUV V1, §4 (1) iin Bezug auf die Bedienung von Kranen

 

Auch bereits befähigte Kranführer müssen jährlich nach Betriebssicherheitsverordnung unterwiesen werden. 

 

 

Voraussetzungen:

  • ein Kran steht für den praktischen Teil der Schulung zur Verfügung
  • eine geeignete Räumlichkeit für den theoretischen Teil der Schulung steht zur Verfügung

 

Teilnehmer:

  • maximal 15 Personen

 

Voraussetzungen der Teilnehmer:

  • Kranführerschein vorhanden

 

Inhalt:

  • Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
  • Die Rechte und Pflichten der Kranführer.
  • Das sichere Inbetriebnehmen und Stillsetzen.

 

Schulungsziel:

  • Erfüllung der Unternehmerverpflichtung gemäß DGUV V1, §4 (1) in Bezug auf die Bedienung von Kranen
  • Umsetzung der Sicherheitsvorschriften am Kran
  • Erwerb des Teilnehmerzertifikates

 

 

Termin:             Nach Vereinbarung - auch Samstags möglich

Zeitbedarf:        ca. 3 Stunden
Preis:                Auf Anfrage
Trainingsort:    Standort des Kunden

 

 

Druckversion | Sitemap
© Sachverständigenbüro Norbert Behnecke